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33 Fragen beantwortet

Häufig gestellte Fragen

Alles, was Sie nach einem Unfall über Kfz-Gutachten, Schadenabwicklung und Ihre Rechte wissen müssen — verständlich erklärt.

Leistungen & Ablauf

Wie wir Ihnen nach dem Unfall helfen

Wir übernehmen die komplette Schadenabwicklung nach Ihrem unverschuldeten Unfall. Das bedeutet: Wir vermitteln einen unabhängigen, zertifizierten Kfz-Sachverständigen in Ihrer Nähe, koordinieren den Begutachtungstermin und begleiten Sie durch den gesamten Prozess — von der ersten Meldung bis zur Auszahlung Ihrer Entschädigung. Auf Wunsch vermitteln wir auch einen spezialisierten Anwalt für Verkehrsrecht und helfen bei der Organisation eines Mietwagens.

Nach einem Unfall müssen viele Dinge gleichzeitig organisiert werden: Gutachter, Werkstatt, Mietwagen, Anwalt, Versicherungskorrespondenz. Wir bündeln all diese Schritte für Sie. Sie haben einen einzigen Ansprechpartner, der sich um alles kümmert. So sparen Sie Zeit, vermeiden Fehler und stellen sicher, dass kein Anspruch vergessen wird.

Wir halten Sie in jeder Phase auf dem Laufenden. Nach der Gutachtenerstellung erhalten Sie das Dokument direkt zugeschickt. Über wichtige Meilensteine — wie die Einreichung bei der Versicherung oder den Zahlungseingang — informieren wir Sie zeitnah per Telefon oder E-Mail, ganz wie Sie es bevorzugen.

Dank unseres bundesweiten Netzwerks können wir in der Regel innerhalb von 24 Stunden einen qualifizierten Kfz-Sachverständigen zu Ihnen schicken. In dringenden Fällen ist ein Termin oft noch am selben Tag möglich. Der Gutachter kommt direkt zu Ihnen — nach Hause, zur Arbeit oder in die Werkstatt.

Nach der Besichtigung vor Ort wird das rechtssichere Gutachten in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden fertiggestellt. Anschließend wird es direkt an Sie und — auf Ihren Wunsch — an die gegnerische Versicherung und Ihren Anwalt übermittelt.

Kosten & Bezahlung

Wer zahlt was nach dem Unfall

Ja, bei einem unverschuldeten Unfall ist das Kfz-Gutachten für Sie zu 100 % kostenfrei. Die Kosten für den unabhängigen Sachverständigen muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers tragen. Das ist Ihr gesetzliches Recht — und wir sorgen dafür, dass es durchgesetzt wird.

Bei einem unverschuldeten Unfall: keine. Die gegnerische Versicherung muss sämtliche Kosten übernehmen, die durch den Unfall entstanden sind. Dazu gehören das Kfz-Gutachten, die Reparaturkosten, ein Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung, die Wertminderung Ihres Fahrzeugs, Anwaltskosten und sogar eine Unkostenpauschale (ca. 25 €) für Ihren Aufwand.

Nein. Die Kosten für das Gutachten werden direkt mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet. Sie müssen nichts vorstrecken und erhalten keine Rechnung. Auch die Kosten für einen von uns vermittelten Anwalt werden von der Gegenseite getragen.

Bei einem Kaskoschaden (z. B. Eigenverschulden, Vandalismus, Wildunfall) gelten die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrages. Nicht alle Kaskoversicherungen übernehmen die Kosten für einen unabhängigen Gutachter. Wir prüfen gerne Ihren individuellen Fall und beraten Sie, welche Ansprüche Sie bei Ihrer Kaskoversicherung geltend machen können.

Das Kfz-Gutachten

Was ein Gutachten beinhaltet und warum es wichtig ist

Die gegnerische Versicherung wird Ihnen nach dem Unfall schnell einen eigenen Gutachter anbieten. Das klingt bequem, ist aber problematisch: Dieser Gutachter arbeitet im Interesse der Versicherung und tendiert dazu, den Schaden kleiner zu rechnen. Nur ein unabhängiger, freier Kfz-Sachverständiger ermittelt den tatsächlichen Wertverlust und alle Reparaturkosten objektiv. Der Unterschied kann mehrere tausend Euro betragen.

Ein vollständiges Kfz-Gutachten dokumentiert den gesamten Fahrzeugzustand und enthält: eine detaillierte Schadensbeschreibung mit Fotos, die kalkulierten Reparaturkosten, die voraussichtliche Reparaturdauer, den Wiederbeschaffungswert und Restwert des Fahrzeugs, die merkantile Wertminderung, Angaben zur Nutzungsausfallentschädigung und Hinweise auf mögliche versteckte Schäden. Dieses Dokument ist die Grundlage für Ihre gesamte Entschädigungsforderung.

Eine merkantile Wertminderung entsteht, weil ein repariertes Unfallfahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt weniger wert ist als ein unfallfreies Fahrzeug — selbst bei perfekter Reparatur. Dieser Minderwert steht Ihnen als Entschädigung zu. Voraussetzungen sind in der Regel: Das Fahrzeug ist nicht älter als ca. 5 Jahre, die Laufleistung liegt unter ca. 100.000 km und der Schaden geht über leichte Kratzer hinaus. Unser Gutachter berechnet die Wertminderung und beziffert sie im Gutachten.

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs abzüglich des Restwerts übersteigen. Beispiel: Die Reparatur kostet 5.000 €, ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug würde 6.000 € kosten und Ihr beschädigtes Fahrzeug hat noch einen Restwert von 1.500 €. In diesem Fall erhalten Sie 4.500 € von der Versicherung (Wiederbeschaffungswert minus Restwert). Unser Gutachter berät Sie ausführlich, ob ein Totalschaden vorliegt und welche Optionen Sie haben. Zur Abgrenzung: Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn das Fahrzeug irreparabel ist, z. B. bei einem Brandschaden.

Eine Reparaturbestätigung wird nach Abschluss der Reparatur vom Gutachter ausgestellt. Sie dokumentiert, dass die Reparatur fachgerecht und gemäß den Vorgaben des Gutachtens durchgeführt wurde. Manche Versicherungen verlangen eine solche Bestätigung, bevor sie die Wertminderung oder bestimmte Positionen auszahlen. Die Reparaturbestätigung schützt Sie also davor, berechtigte Ansprüche zu verlieren.

Bei der fiktiven Abrechnung lassen Sie Ihr Fahrzeug nicht reparieren, sondern lassen sich den im Gutachten bezifferten Schaden direkt auszahlen. Das ist Ihr gutes Recht. Sie erhalten die kalkulierten Netto-Reparaturkosten (ohne Mehrwertsteuer) und können frei entscheiden, ob und wo Sie das Fahrzeug reparieren lassen — oder ob Sie das Geld anderweitig verwenden. Voraussetzung: Die Reparaturkosten dürfen den Wiederbeschaffungswert nicht um mehr als 30 % übersteigen.

Verhalten am Unfallort

Was Sie direkt nach dem Unfall tun sollten

Bewahren Sie Ruhe und gehen Sie Schritt für Schritt vor: 1. Sichern Sie die Unfallstelle ab (Warnblinkanlage, Warndreieck). 2. Prüfen Sie, ob jemand verletzt ist und rufen Sie bei Bedarf den Notruf (112). 3. Dokumentieren Sie den Unfall: Fotos von allen beteiligten Fahrzeugen, der Unfallstelle und den Schäden. 4. Tauschen Sie Daten mit dem Unfallgegner aus (Name, Anschrift, Kennzeichen, Versicherung). 5. Füllen Sie wenn möglich einen Europäischen Unfallbericht aus. 6. Kontaktieren Sie uns — wir übernehmen ab hier alles Weitere für Sie.

Kein Problem. Die Versicherung des Unfallgegners kann über sein Kfz-Kennzeichen ermittelt werden — das übernehmen wir für Sie. Auch bei im Ausland zugelassenen Fahrzeugen gibt es Möglichkeiten, die zuständige Versicherung zu finden. Wichtig ist nur: Merken Sie sich in jedem Fall das Kennzeichen des Unfallverursachers und geben Sie es bei Ihrer Schadensmeldung an.

Bei einem Unfall mit Personenschaden, Fahrerflucht oder wenn sich die Unfallbeteiligten nicht einigen können, sollten Sie unbedingt die Polizei rufen. Auch bei größeren Sachschäden ist eine polizeiliche Aufnahme empfehlenswert. Bei einem einfachen Blechschaden, wo die Schuldfrage klar ist, ist die Polizei nicht zwingend erforderlich — eine gründliche Dokumentation mit Fotos und dem Europäischen Unfallbericht reicht in der Regel aus.

Fahrerflucht nach einem verursachten Unfall ist eine Straftat. Als Opfer sollten Sie sofort die Polizei rufen und Anzeige erstatten. Notieren Sie sich alles, was Sie über das flüchtige Fahrzeug wissen: Kennzeichen (auch nur Teile davon), Fahrzeugtyp, Farbe und Fluchtrichtung. Fragen Sie Zeugen. Auch wenn der Verursacher nicht immer ermittelt werden kann, besteht bei einer Anzeige die Chance auf Schadenersatz — ggf. über die Verkehrsopferhilfe. Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen auch in diesem Fall und vermitteln einen Kfz-Gutachter.

Fahrzeug & Reparatur

Reparatur, Mietwagen und Fahrzeugtausch

Wenn Ihr Fahrzeug durch den Unfall nicht mehr fahrbereit ist, haben Sie das Recht, es auf kürzestem Weg in eine Werkstatt bringen zu lassen, damit es wieder verkehrssicher wird. Wir empfehlen aber dringend, das Fahrzeug vorher von einem unabhängigen Gutachter begutachten zu lassen — sonst gehen wichtige Beweise verloren. Kontaktieren Sie uns sofort, wir organisieren den Gutachtertermin schnellstmöglich. Sollten Sie Ihr Fahrzeug verkaufen wollen, holen wir verbindliche Angebote von Händlern ein und organisieren die Abholung.

Ja. Solange Ihr Fahrzeug wegen des unverschuldeten Unfalls nicht nutzbar ist, haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen der gleichen Fahrzeugklasse. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung. Alternativ können Sie eine Nutzungsausfallentschädigung wählen — das ist eine tägliche Pauschale (je nach Fahrzeugklasse zwischen ca. 23 und 175 €), die Sie erhalten, wenn Sie keinen Mietwagen in Anspruch nehmen. Der Anspruch besteht für die Dauer der Reparatur oder bis zur Ersatzbeschaffung.

Ja, das ist Ihr gutes Recht. Sie sind nicht verpflichtet, eine von der Versicherung vorgeschlagene Partnerwerkstatt zu nutzen. Sie dürfen Ihr Fahrzeug in jeder Fachwerkstatt Ihres Vertrauens reparieren lassen — auch in einer markengebundenen Werkstatt. Die Versicherung muss die Kosten übernehmen, sofern sie im Rahmen des Gutachtens liegen.

Ja. Sie haben nach einem Totalschaden oder bei fiktiver Abrechnung die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug im beschädigten Zustand zu verkaufen. Der Gutachter ermittelt den Restwert, und Sie erhalten die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert als Entschädigung. Auf Wunsch können wir verbindliche Kaufangebote von geprüften Händlern einholen und die Abholung organisieren.

Rechtliche Fragen

Anwalt, Versicherung und Ihre Rechte

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie immer das Recht, einen Anwalt einzuschalten — und die Kosten dafür muss die gegnerische Versicherung übernehmen. Wir empfehlen einen spezialisierten Verkehrsrechtsanwalt vor allem dann, wenn die Versicherung die Schuldfrage anzweifelt, die Regulierung verzögert oder gekürzt wird, ein Personenschaden vorliegt oder ein Totalschaden eingetreten ist. Wir vermitteln Ihnen gerne einen erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht.

Bei einem fremdverschuldeten Personenschaden haben Sie Anspruch auf Erstattung aller anfallenden Kosten. Dazu gehören die ärztliche Behandlung, Reha- und Kurkosten, der Verdienstausfall sowie Schmerzensgeld. Die Höhe richtet sich nach Art und Schwere der Verletzung. Wir empfehlen in diesem Fall dringend die Einschaltung eines spezialisierten Anwalts, der jeden Anspruch genau beziffert und gegenüber der Versicherung durchsetzt. Die Anwaltskosten werden von der Gegenseite getragen.

Nein. Die gegnerische Versicherung kann ein professionelles, unabhängiges Kfz-Gutachten nicht einfach ablehnen. Es ist ein rechtlich anerkanntes Beweismittel. Die Versicherung kann zwar ein eigenes Gegengutachten in Auftrag geben, muss aber die Kosten Ihres Gutachtens dennoch erstatten. Weicht die Versicherung erheblich von den Werten im Gutachten ab, ist das ein klarer Fall für den Anwalt.

Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall beträgt in der Regel 3 Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Unfall passiert ist. Dennoch empfehlen wir, den Schaden so schnell wie möglich zu melden und ein Gutachten erstellen zu lassen. Je frischer der Schaden dokumentiert wird, desto besser ist Ihre Beweislage. Außerdem können verspätete Meldungen die Regulierung unnötig verzögern.

Bei unklarer Schuldfrage ist ein unabhängiges Gutachten besonders wichtig, da es den Schaden neutral und detailliert dokumentiert. Zudem empfehlen wir in diesem Fall unbedingt einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten, der Ihre Interessen vertritt. In vielen Fällen wird eine Teilschuld-Regelung vereinbart — auch dann stehen Ihnen anteilige Ansprüche auf Reparatur, Wertminderung und Nutzungsausfall zu.

Allgemeine Fragen

Alles Weitere rund um unseren Service

Ja. Alle Kfz-Sachverständigen in unserem Netzwerk sind unabhängige, freie Gutachter, die keiner Versicherung zuarbeiten. Sie sind zertifiziert und erstellen ihre Gutachten ausschließlich nach objektiven, fachlichen Kriterien. Das unterscheidet sie grundlegend von Gutachtern, die von Versicherungen beauftragt und bezahlt werden.

Wir sind bundesweit für Sie da. Unser Netzwerk umfasst Kfz-Sachverständige in allen Regionen Deutschlands — ob Großstadt oder ländlicher Raum. Egal wo der Unfall passiert ist, wir finden einen qualifizierten Gutachter in Ihrer Nähe.

Ja. Unfälle passieren nicht nur während der Bürozeiten. Deshalb sind wir rund um die Uhr erreichbar — 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche, auch an Feiertagen. Senden Sie uns Ihre Anfrage über das Formular oder rufen Sie unsere Hotline an.

Grundsätzlich gelten bei einem Unfall im Ausland die Gesetze des jeweiligen Landes. Allerdings können Sie in vielen Fällen die gegnerische Versicherung über einen deutschen Regulierungsbeauftragten in Anspruch nehmen. Kontaktieren Sie uns — wir beraten Sie, welche Schritte möglich sind und vermitteln bei Bedarf einen spezialisierten Anwalt für internationales Verkehrsrecht.

Wir vereinen drei Vorteile: Erstens die Geschwindigkeit — dank unseres großen Netzwerks ist ein Gutachter oft innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen. Zweitens die Rundum-Betreuung — wir übernehmen die komplette Schadenabwicklung, nicht nur das Gutachten. Drittens die konsequente Unabhängigkeit — wir arbeiten ausschließlich im Interesse der Geschädigten, niemals im Auftrag von Versicherungen.

Ihre Frage war nicht dabei?

Kein Problem. Stellen Sie uns Ihre Frage direkt — wir melden uns innerhalb weniger Minuten bei Ihnen.

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